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AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1.  Anwendungsbereich und Geltung
  1. Die baselnetgroup AG, nachfolgend baselnetgroup genannt, offeriert als ICT-Firma ihren Endkunden, nachfolgend „Kunden“ genannt, ein breites Angebot an Dienstleistungen und Produkten im Bereich der Informations- und Kommunikations-Technologie.
  2. Widersprechen diese AGB allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, so gehen die AGB der baselnetgroup jenen des Kunden vor, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wurde.
  3. Diese AGB kommen auf alle Lieferungen und Dienstleistungen der baselnetgroup an Kunden zur Anwendung, wenn baselnetgroup sie dem Kunden vor Vertragsabschluss allgemein bekannt gegeben hat, sei es insbesondere durch Abdruck in Dokumentationen, auf Angeboten, Auftragsbestätigungen und Lieferscheinen oder durch Verweis auf die Aufschaltung auf der Webseite (www.baselnetgroup.ch). AGB früherer Fassungen werden bei Abweichungen durch die neueste Fassung ersetzt.
  4. „Produkte“ sind von baselnetgroup angebotene und vertriebene Software, Hardware und Dienstleistungen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
  6. Bis zur Kenntnisnahme einer neuen Fassung gelten diese AGB auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen baselnetgroup und dem Kunden.
2.  Angebote/Entstehung und Inhalt des Vertrags
  1. Bestellungen können schriftlich (per Brief oder Fax) oder elektronisch erfolgen (Email).
  2. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Vorbehalten bleibt dieVerfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
  3. Technische Änderungen bleiben auch nach Vertragsschluss vorbehalten, wenn sie die vertragsgemässe Verwendung derVertragsprodukte bzw. –Leistung nicht beeinträchtigen. Verbindlich sind nur schriftliche Angebote (E-Mail oder Fax genügen) von baselnetgroup. Sie sind, sofern nichts anderes schriftlich zugesichert wird, während 30 Tagen verbindlich.
  4. Mündliche Angebote von baselnetgroup sind unverbindlich und freibleibend.
  5. Ohne vorangehendes Angebot von baselnetgroup ist die vom Kunden mündlich, schriftlich oder in anderer Form (E-Mail) abgegebeneBestellung ein bindendes Angebot. Verweist er dabei nicht auf einen bestimmten Preis, darf baselnetgroup davon ausgehen, dass er ihr die Preisbestimmung überlässt, die gesamte Leistung wird nach Aufwand verrechnet.
  6. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit baselnetgroup.Kosten, die bereits entstanden sind, kann baselnetgroup dem Kunden belasten.
  7. baselnetgroup ist zu Teillieferungen berechtigt.
3.  Leistungen der baselnetgroup
  1. baselnetgroup erbringt die in den Verträgen und Aufträgen vereinbarten Leistungen. Im Vertragsdokument (Bsp. Offerte) nicht explizit aufgeführte Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten und werden – sofern kein Pauschalpreis massgeblich ist – separat nach Aufwand verrechnet. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Prospekte, etc.) sind nur relevant, wenn sie von baselnetgroup ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eine werkvertragliche Leistung ist nur dann geschuldet, wenn der Vertrag oder Auftrag dies ausdrücklich so festlegt und als Werk bezeichnet.
  2. baselnetgroup erfüllt ihre vertraglichen Pflichten sorgfältig und fachmännisch gemäss der vertraglichen Leistungsbeschreibung. baselnetgroup darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfspersonen, Dritte (insbesondere Subunternehmer) bzw. Mitarbeiter von diesen Dritten beiziehen. baselnetgroup haftet diesfalls für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des beigezogenen Dritten.
4.  Überlassung von Dritthardware/Drittsoftware
  1. Überlässt baselnetgroup dem Kunden in eigenem Namen Hard/Software, welche sie von einem Dritten (Hersteller/Händler) bezieht (nachstehend: Drittprodukte), so sind die vom Dritten mit den Komponenten gelieferten Kauf- und/oder Lizenzbedingungen integrierender Bestandteil der Vertragsbeziehung und gelten damit auch gegenüber dem Kunden. Sie gehen den Bestimmungen der vorliegenden AGB und allfälligen Individualvereinbarungen mit dem Kunden vor.
5.  Forderungsabtretungsverbot Kunde
  1. Ansprüche gegen baselnetgroup darf der Kunde nur mit ihrer vorgängigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
6.  Vergütung/Preise
  1. Alle Preise verstehen sich netto in Schweizerfranken (CHF), ohne irgendwelche Abzüge zu den Erfüllungs- und Lieferbedingungen.
  2. baselnetgroup ist berechtigt, die auf ihre Dienstleistungen und Lieferungen erhobenen Steuern, Abgaben und Gebühren, insbesondere die Mehrwertsteuer, zusätzlich zum vereinbarten Preis dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  3. Wird für die Erbringung einer Dienstleistung ein Fixpreis (Pauschale) vereinbart, deckt dieser sämtliche Aufwendungen von baselnetgroup in diesem Zusammenhang. Abzüge am Fixpreis sind nicht erlaubt (z.B. Skonto).
  4. Der Fixpreis gründet auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bekannten Tatsachen. Sollten sich diese Grundlagen während der Realisierung des Projekts wesentlich ändern und war dies für baselnetgroup nicht voraussehbar, so kann baselnetgroup eine Anpassung des Fixpreises verlangen, der Mehraufwand wird, sofern nicht anders abgemacht, nach Aufwand verrechnet.
  5. Änderungen der festgelegten Bedingungen oder unrichtige, unvollständige Mitwirkung des Kunden können zu Mehraufwendungen von baselnetgroup führen, welche dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
  6. Generell vorgenommene Änderungen der Preise für Drittprodukte, die nach Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt der Installation eintreten, werden dem Kunden weitergegeben, insbesondere Kursdifferenzen.
  7. Die vereinbarten Preise und Vergütungen umfassen ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht die Kosten und Auslagen wie Reise und Aufenthaltskosten von Personal, Verpackung, Transport und Versicherung bis zum Lieferort sowie das Auspacken und Entsorgen des Verpackungsmaterials.
  8. Bei Gesamtsystemen gelten mangels anderer Vereinbarungen die folgenden Fälligkeiten für die Vergütung der Vertragsleistung von baselnetgroup: 40% bei Auftragserteilung / 30% bei der ersten Materiallieferung / 30% nach Projektabschluss
  9. Für Lieferungen im Inland wird zudem die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) dem Kunden in Rechnung gestellt.
  10. Die übrigen Vertragsleistungen werden dem Kunden mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen in Rechnung gestellt. Erhebt der Kunde innert 10 Tagen nach Zustellung der Rechnung dagegen gegenüber baselnetgroup keinen Widerspruch, so gilt diese als anerkannt.
  11. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. baselnetgroup kann einen Verzugszins in Höhe von 5% p.a. sowie Ersatz aller Mahn- Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen.
  12. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist baselnetgroup ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.  Eigentumsvorbehalt und dessen Sicherung
  1. Die von baselnetgroup gelieferten Produkte bleiben, solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen, im Eigentum der baselnetgroup bis der Kunde den Kaufpreis vollständig und vertragskonform beglichen hat.
  2. baselnetgroup ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der baselnetgroup umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben.
8.  Termine / Allgemeine Erfüllungsbedingungen / Verzugsfolgen bei Nichterfüllung
  1. Erfüllungsort für sämtliche Pflichten von baselnetgroup aus dem Vertrag und sämtlichen Rechtsbeziehungen zum Kunden ist der Sitz von baselnetgroup vorbehalten bleiben Ziffer 9.a.
  2. Verbindlich sind ausschliesslich die von baselnetgroup schriftlich zugesicherten Erfüllungstermine. Diese verlängern sich angemessen, wenn der Kunde die Bestellung nachträglich ändert, notwendige Angaben nicht macht, behördliche Vorgaben nicht erfüllt oder wenn Hindernisse eintreten, die ausserhalb des Einflussbereichs von baselnetgroup liegen, wie Streiks, verspätete Lieferung durch die Lieferanten von baselnetgroup oder höhere Gewalt.
  3. Zeichnen sich Verzögerungen gegenüber schriftlich zugesicherten bzw. angemessen verlängerten Erfüllungszeitpunkten ab, so informiert baselnetgroup den Kunden.
  4. Bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer nachträglichen Vertragserfüllung bzw. bei unbenutztem Ablauf der angesetzten Nachfrist kann der Kunde innert fünf Tagen von der vereinbarten Vertragsleistung zurücktreten. Bereits erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen von baselnetgroup werden nach den Bestimmungen des Vertrags abgerechnet.
  5. Dem Kunden stehen aus der nicht oder verspätet erfolgten Erfüllung keinerlei andere Ansprüche gegenüber baselnetgroup zu. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von baselnetgroup, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen von baselnetgroup. Die direkte Haftung der Hilfsperson gegenüber dem Kunden wird ebenfalls soweit ausgeschlossen, als dies gesetzlich zulässig ist.
9.  Lieferbedingungen für Vertrags- und Drittprodukte
  1. Der Kunde ermächtigt hiermit baselnetgroup, in seinem Namen und auf seine Rechnung den Transport der Vertragsprodukte zu veranlassen.
  2. baselnetgroup haftet nicht für die Wahl des Frachtführers. baselnetgroup schliesst nur auf schriftlichen Antrag des Kunden eine Transportversicherung ab.
  3. Der Kunde hat den Empfang der Vertrags- und Drittprodukte auf dem der Lieferung beigelegten Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen. Beschwerden über Beschädigungen, Verlust oder Untergang während des Transports sind vom Kunden unmittelbar an den Frachtführer schriftlich zu richten.
  4. Der Kunde hat die angenommenen Vertrags- und Drittprodukte nach Lieferungseingang innert 5 Werktagen (Prüfungsfrist) nach deren Ablieferung zu prüfen und erkennbare Mängel sofort (Rügefrist) schriftlich baselnetgroup mitzuteilen, damit diese gegebenenfalls die Rüge an allfällige Drittlieferanten weiterleiten kann. Unterlässt er dies, so gelten die Vertrags und Drittprodukte als genehmigt. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung umgehend schriftlich zu rügen.
  5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass baselnetgroup nicht Inhaberin der Schutzrechte an Drittprodukten ist. Die Bedingungen für eine rechtmässige Nutzung der Drittprodukte sind nicht Gegenstand des Vertrags und daher auch nicht Gegenstand der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Die rechtmässige Nutzung der Drittprodukte richtet sich vielmehr nach Gesetz und gegebenenfalls nach den vertraglichen Bedingungen zwischen dem Inhaber der Schutzrechte an den Drittprodukten und dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen jederzeit einzuhalten und hält im Falle ihrer Verletzung baselnetgroup von Ansprüchen des schutzrechtsberechtigten Dritten auf erstes Verlangen frei.
10.   Gewährleistung/Haftung
  1. baselnetgroup übernimmt keine Gewährleistung, dass von ihr erstellte oder gelieferte Dienstleistungen oder Werke ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden kann. Abschliessend schuldet baselnetgroup keinen Erfolg.
  2. Sofern nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab Lieferung. Die Garantiefrist für ersetzte oder reparierte Produkte läuft gleichzeitig mit derjenigen der ursprünglich gelieferten Produkte ab, beträgt jedoch mindestens einen Monat ab dem Auswechslungs- oder Reparaturdatum. Bei Ablauf der Garantiefrist sowie bei Eingriffen durch den Kunden oder durch Dritte in die Hard- oder Software, bei äusserlichen Beschädigungen, bei Bedienungsfehlern sowie bei Einsatz- oder Betriebsbedingungen, die von den Produktunterlagen abweichen, entfällt die Gewährleistung.
  3. Auf Material, welches Occasion an den Kunden weiterverkauft wurde, wird keine Gewährleistung übernommen, sofern nichts anderes schriftlich abgemacht wurde.
  4. Soweit möglich erfolgt die Mängelbehebung im Rahmen der Wartung. baselnetgroup behebt die Mängel durch kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung. Der Kunde trägt die Kosten für den Aus- und Einbau, für den Transport von Ersatzteilen sowie für notwendige Anpassungen, sofern kein Wartungsvertrag besteht. Sind auch nach einem Austausch oder einer Reparatur wesentliche Funktionen nicht vertragsgemäss nutzbar, kann der Kunde mit eingeschriebenem Brief an baselnetgroup erklären, dass er vom Vertrag über die mangelhafte Teilleistung zurücktritt, wenn auch eine letzte Nachfrist ungenutzt verstreicht.
  5. baselnetgroup haftet für die schuldhaft herbeigeführten direkten Personen- und Sachschäden, gemäss den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, jedoch bis maximal CHF 5’000’000.00, sofern bei baselnetgroup nicht eine weitergehende Versicherungsdeckung besteht. Für die von einem Subcontractor verursachten Personen- oder Sachschäden haftet allein dieser selbst (bzw. seine Versicherung), mit den oben erwähnten Haftungsbeschränkungen.
11.  Ausschluss weiterer Gewährleistung und Haftung
  1. Für Produkte (z.B. Hard- und Software) von Dritten (Hersteller/Lieferanten) kann baselnetgroup keine Gewährleistung und Garantien übernehmen. baselnetgroup tritt sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber solchen Drittanbietern dem Kunden ab. Die Gewährleistung bzw. Garantie von baselnetgroup beschränkt sich darauf, dass sie auf entsprechenden Auftrag hin und auf Kosten des Kunden die Gewährleistungsrechte gestützt auf die gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen des Dritten (z.B. AGB) bei diesem einfordert. Führt der Mangel an einem verwendeten Produkt eines Drittanbieters (z.B. Hersteller) zu zusätzlichem Aufwand seitens baselnetgroup (z.B. Neuinstallation oder Neuprogrammierung eines defekten Gerätes), so ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen, sofern er von ihm nicht auf den Drittanbieter abgewälzt werden kann.
  2. baselnetgroup haftet nur für direkten Schaden, und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von baselnetgroup, deren Hilfspersonen oder den von baselnetgroup beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
  3. Jede weitergehende Haftung von baselnetgroup, deren Hilfspersonen und der von baselnetgroup beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
  4. baselnetgroup schliesst jede Haftung für Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden (insbesondere aus der Pflicht zur fehlerfreien und rechtzeitigen Vornahme von Mitwirkungspflichten) aus.
  5. Die Gewährleistung entfällt sodann, wenn der Kunde die Hard- oder Software selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt und nicht nachweisen kann, dass die gerügten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht erschwert wird. baselnetgroup haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung auf Grund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw. Kann baselnetgroup ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. baselnetgroup haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Kunden durch das Hinausschieben der Vertragserfüllung entstehen.
12.  Datenschutz
  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten über ihn, seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte, welche baselnetgroup bei der Durchführung der Vertragsbeziehung zugänglich gemacht werden, den Vorschriften über den Datenschutz unterstehen können.
  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Daten zwecks Vertragserfüllung von baselnetgroup bearbeitet und zu diesem Zweck auch an Dritte wie z. B. Hersteller, Zulieferanten, Inhaber von Schutzrechten, in der Schweiz oder in jedem anderen Land bekanntgegeben werden können. Insbesondere erklärt sich der Kunde damit einverstanden und erteilt die Zustimmung, dass baselnetgroup zum Zwecke der Serverwartung die Daten des Kunden an eine Tochtergesellschaft der baselnetgroup mit Sitz in Australien weitergibt.
  3. Werden Daten in Drittländer übermittelt, stellt baselnetgroup ein angemessenes Datenschutzniveau durch die Einsetzung besonderer Garantien, wie bspw. spezieller vertraglicher Verpflichtungen, sicher. Für alle weiteren datenschutzrechtlichen Regelungen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung der baselnetgroup.
13.  Abwerbeverbot
  1. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was die Kompetenz und die Handlungsfähigkeit von baselnetgroup beeinträchtigen könnte. Insbesondere aber nicht abschliessend ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeiter von baselnetgroup abzuwerben oder zu einer Bewerbung zu ermutigen und als Mitarbeiter zu beschäftigen oder durch eine andere Form der Zusammenarbeit (Auftrag, Werkvertrag) an sich zu binden.
  2. Bei Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot schuldet der Kunde baselnetgroup für jeden einzelnen Fall eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttojahreslohns des abgeworbenen Mitarbeiters, jedoch mindestens CHF 80‘000.00. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere der durch die Abwerbung entstehenden Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten, bleibt vorbehalten. Die Leistung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung des Abwerbeverbots.
14.  Rechtswahl und Gerichtsstand
  1. Auf alle Verträge von baselnetgroup mit dem Kunden findet schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Als Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag und allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen baselnetgroup und dem ist für beide Parteien der Sitz von baselnetgroup.
Version 2.0 / Februar 2023/ pma

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